Der Skybeamer Anfang des Jahres 1999 in Peißenberg
von Herbert Zellhuber
Das neue Astrojahr fing damals schon gut an. Ich erschrak ganz schön, als ich den sich bewegenden Lichtkegel eines Skybeamers zum ersten Mal in meinem Wohnort erblickte. Sofort fuhr ich mit dem Auto in die Richtung, er befand sich ca. 1000m Luftlinie von meiner Wohnung. Erstmal war ich stinksauer. Dann überlegte ich, was ich dagegen unternehmen könnte.
Als erstes schrieb ich Winfried Kräling von der Fachgruppe Dark Sky an und bat ihn um Informationen. Dann ging ich zur Baubehörde der Gemeinde Peißenberg und fragte nach, ob dieser Skybeamer überhaupt genehmigt ist. Mir wurde gesagt, dass dieser nicht genehmigt ist und auch keine Erlaubnis erteilt werde. Eine Disco in Peißenberg wollte auch schon einen Skybeamer installieren, eine Genehmigung wurde damals nicht erteilt, da Bedenken wegen der Verkehrssicherheit bestanden. Mir wurde noch geraten, dass ich meine Einwände beim Chef der Baubehörde im Landratsamt Weilheim vortragen sollte, was ich auch machte. Diesem Herrn musste ich zwar erst erklären was ein Skybeamer ist und was meine Bedenken dagegen sind. Bei der Unterhaltung stellte ich erleichtert fest, dass auch er einer Genehmigung ablehnend gegenübersteht.
An den nächsten Wochenenden im Januar wurde der Skybeamer wieder angeschaltet. Am Samstag, den 23. Januar 1999 waren gute Aussichten auf eine klare Nacht. Ich ging deshalb zum Betreiber des Skybeamers (der Laden ist so eine Art "Spielhölle") und fragte, ob auch diese Nacht der Strahler wieder angeschaltet wird. Ich machte ihm klar, dass Leute aus Augsburg und München mit ihren Instrumenten zu mir kommen, um zu beobachten und Langzeitfotos zu machen. Um ihm klar zu machen, in welcher Preisklasse deren Teleskope sich bewegen, nannte ich ihm die Summe von 20.000.- DM und dass diese Leute nicht gerade erfreut sind, wenn sie 100km fahren um dann im Lichtkegel eines Skybeamers zu stehen. Davon zeigte er sich beeindruckt und sagte, dass er den Skybeamer diesmal nicht einschaltet. Er machte mir auch den Vorschlag, man könne ihn ja anrufen wenn wir Sternegucken, er schaltet den Strahler dann aus. Im weiteren Gespräch erfuhr ich, dass er den Strahler vorerst nur gemietet hat, ihn aber einschalten will, wenn immer es ihm passt. Mein Hinweis, dass das "Ding" einer Genehmigung bedarf, meinte er, dass diese nicht nötig wäre. Dann kann sich also jeder sowas in den Garten stellen?? - war dann meine Frage. Da wurde er aber doch etwas stutzig, beharrte aber trotzdem auf den Betrieb seines Skybeamers mit der Bemerkung, sich auch auf einen Rechtsstreit einzulassen.
Seit Anfang Februar 1999 lief der Skybeamer dann nicht mehr. Ich erkundigte mich beim Bauamt und erfuhr, dass es dem Betreiber mit Androhung einer Geldstrafe bis zu 10.000 DM verboten wurde, den Skybeamer weiter laufen zu lassen. Als Grund wurde angegeben, dass eine Verkehrsgefährdung bzw. Unfallgefahr nicht auszuschließen ist. Mir wurde noch gesagt, falls ich beobachten würde, dass der Skybeamer in Betrieb ist, sollte ich dies dem Bauamt melden. Es würden dann weitere Schritte gegen den Betreiber eingeleitet werden.
Seitdem sah ich in Peißenberg keinen Skybeamer mehr in Betrieb. In einigen Nachbarorten waren solche allerdings ein paar Mal zu sehen. Einmal schaltete sich ein geschickter Amateurastronom ein, rief die Polizei an und fragte, ob denn diese "Flakscheinwerfer" nicht genehmigungspflichtig wären. Nach einer halben Stunde war der Skybeamer dann abgeschaltet...
Skybeamer und Zirkus
Ein bekannter Zirkus betreibt auch einen Skybeamer. Als dieser wieder mal in Weilheim gastierte, war nachts natürlich auch der Skybeamer eingeschaltet. Am nächsten Tag fuhr ich zum Zirkus. Mir wurde gesagt, dass für den Betrieb des Skybeamers eine Genehmigung da ist. Ich äußerte mein Bedenken, dass gerade jetzt zur Zeit des Vogelzugs der Skybeamer doch besser ausgeschaltet sein sollte. Schließlich ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Zugvögel durch den hellen, bewegten Lichtkegel irritiert sind. Die Vögel sind verängstigt und werden teilweise orientierungslos. Durch Stresseinwirkung sind sie bald erschöpft und können ihren Flug nicht weiter fortsetzen. Dass viele Vögel dadurch verenden bzw. ihre angestammten Brutplätze nicht erreichen, ist den Betreibern von Skybeamern offensichtlich völlig egal. Man würde meinen, dass ein Zirkus mehr auf Tiere Rücksicht nimmt. Aber offensichtlich ist das nicht so, es zählt nur der kommerzielle Zweck. Wenn durch den Betrieb des Skybeamers ein paar Leute mehr zur Veranstaltung kommen, ist das wichtiger. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, dass Wildtiere schweren Schaden nehmen können oder gar verenden.
Für mich gilt in Zukunft: Wenn dieser Zirkus im Umkreis von 30 km gastiert, verzichte ich grundsätzlich auf astronomische Beobachtungen. Den Anblick des versauten Nachthimmels möchte ich mir ersparen, auch einen Besuch der Zirkusveranstaltung kann ich mir auf keinen Fall vorstellen.
Laserlicht vom Auerberg
Am 14.5.2007 sollte am Auerberg bei Bernbeuren im Landkreis Weilheim ein Experiment mit zwei Lasergeräten stattfinden. Von dort aus strahlen die Laser zum Beispiel zu den Alpen oder den Königsschlössern. Ein sich um 360 Grad drehender Laser ist dann im Umkreis von zehn bis 15 Kilometern zu sehen.
Zu diesen Experimenten hatte ich allerdings gewisse Bedenken: Wird ein Berg angestrahlt, schaut das sicher spektakulär aus. Aber was ist, wenn davon ein Autofahrer abgelenkt wird und einen Unfall verursacht? Wer übernimmt dann die Verantwortung? Der Betreiber des Laserstrahlers oder die Behörde, die dieses Lichterspiel genehmigt hat? Deshalb erkundigte ich mich beim Landratsamt Weilheim. Dort wurde ich an das Gemeindeamt in Bernbeuren verwiesen. Telefonisch wurde mir da mitgeteilt, dass es sich hierbei nur um ein kurzzeitiges Experiment handelt, das keiner Genehmigung bedarf.
Abends fuhr ich dann zum Auerberg und wollte mir das Ganze ansehen. Bei den ersten Gesprächen mit anwesenden Leuten erfuhr ich, dass das Laser-Experiment nur zum Teil durchgeführt werden kann. Dem Betreiber wurde zur Auflage gemacht, dass der Lichtstrahl nicht über das Anwesen der Auerberg-Gaststätte hinaus strahlen darf. Offensichtlich hat die Behörde doch noch kalte Füße bekommen (was ist, wenn ein Autofahrer abgelenkt wird und einen Unfall verursacht?).
Ich unterhielt mich auch mit dem Betreiber der Lasergeräte und brachte ihm meine Bedenken gegen die Skybeamer entgegen. Ich erzähle ihm, dass die Gemeinde Peißenberg drohte, eine Geldstrafe bis zu 10.000 DM zu verhängen, falls der Skybeamer weiter in Betrieb genommen werden sollte. Darauf bekam ich von ihm folgende Antwort: "Sie sollten froh sein, dass Sie nicht mich mit meinem Rechtsanwalt zum Gegner hatten!" Nun ja, dachte ich mir (sagte es ihm aber nicht ins Gesicht): Die "Geldanlageberater", welche die Leute um ihre Ersparnisse prellen, haben auch solche Anwälte.
Dann folgte das Laserexperiment, es wurde ein ca. 150 m entfernter Wald angestrahlt. Man sah bewegte Figuren in verschieden Farben. Allerdings war das wenig spektakulär und die Leute waren eher enttäuscht von dieser Vorstellung.
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